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B1 schwer entflammbares Material für Ihr Büro Innendesign

b1 schwer entflammbares Material

Bei der Planung von öffentlichen Gebäuden oder Unternehmensräumen stehen Architekten bei der Verwendung der Materialien nicht selten vor großen Herausforderungen. Manchmal macht sich eine gewisse Ratlosigkeit über die gewünschte Wahl des Materials breit, wenn unbedingt die Brandschutzvorschriften beachtet werden sollen – gerade wenn es die Inneneinrichtung und Möblierung betrifft. Was tun, wenn der gewünschte Stoff nicht das Brandverhalten aufweist, das der Klasse B1 entspricht?

Wozu gibt es Brandschutzvorschriften?

Die Brandschutzvorschriften sind hauptsächlich dafür erlassen worden, um den Menschen, die Nachbarschaft und Tiere zu schützen und eine Rettung bei der Brandbekämpfung möglich zu machen. Hohe Brandlasten ergeben sich nicht aus den Bauarten oder Bauprodukten, sondern häufig aus dem Betrieb, der Gebäudeeinrichtung und der Nutzung.

Die Brandstoffklassen nach DIN 4102

Um den Widerstand von verschiedenen Materialien gegenüber Feuer unterscheiden zu können, werden Baustoffe in fünf Baustoff- oder Brandstoffklassen (DIN 4102 Teil 1) unterteilt. Zu vermeidende Brandlasten sollten immer schon in der Phase der Planung berücksichtigt werden. Die Baustoffklasse A (nicht brennbare Materialien) ist für den Ausbau in jedem Fall zu bevorzugen. Eine Vorberechnung der zu erwartenden Brandlasten trägt in der Planungsphase wesentlich dazu bei, Grenzwerte einzuhalten und einen sicheren Betrieb des Gebäudes unter Berücksichtigung des Brandschutzes zu gewährleisten. Die Brandklasse der Inneneinrichtungen bzw. die Baustoffklasse des jeweiligen Materials ist ebenfalls zu berücksichtigen.

Die Norm listet die Baustoffe bezüglich ihres Brandverhaltens auf. Es wurde für alle Baustoffe genau festgelegt, welche Prüfungen und Anforderungen sie benötigen. Die brandschutztechnischen Bezeichnungen sind exakt verankert worden. Ein Nachweis über das Verhalten des Materials als Einzelbaustoff und in der Kombination mit anderen Baustoffen ist bei allen vorgeschrieben.

Es ist nur Instituten mit Prüfzulassungen erlaubt, Baustoffe nach der geltenden Norm zu ordnen und zu prüfen:

A 1 = nichtbrennbare Baustoffe (ohne Nachweis)


Stahl, Mineralwolle ohne organische Zusätze, Glas, Kies, Ton, Lehm, Sand

A 2 = nichtbrennbare Baustoffe (mit besonderem Prüfnachweis)

Baustoffe, die geringe organische Bestandteile aufweisen

B 1 = schwerentflammbare Baustoffe

Mineralisch gebundene Leichtbauplatten aus Holzwolle (nach DIN 1101)

(andere nur mit besonderem Prüfnachweis)

B 2 = normal entflammbare Baustoffe

Holzwerkstoff und Holz von mehr als 2 mm Stärke, Kork

(andere nur mit besonderem Prüfnachweis)

B 3 = leicht entflammbare Baustoffe

Holz bis zu 2 mm Stärke, Stroh, Papier (soweit ohne gegenteiligen Prüfnachweis)

Was versteht der Fachmann unter der Abkürzung B1?

Die Bezeichnung B1 der Brandstoffklassen nach DIN 4102 bedeutet schwer entflammbar.

Das heißt, Material dieser Norm ist grundsätzlich brennbar, doch es entzündet sich später und brennt nicht einfach weiter. Es löscht sich sozusagen selbst. Gemäß einem Brandschacht-Test der DIN-Norm für das Merkmal B1 muss das getestete Material ein bestimmtes Brandverhalten nachweisen und danach noch mehr als 15 cm Länge (mittlere Restlänge) vorweisen können und 200 Grad Celsius (mittlere Rauchgastemperatur) dürfen dabei nicht überschritten sein, um die Bezeichnung B1 zu verdienen.

Aktuell ist es noch zulässig, zwischen der europäischen und der deutschen Norm zu wählen.

Früher oder später soll jedoch die deutsche durch die europäische Norm ersetzt werden. Die europäische Norm zeichnet sich durch erweiterte Parameter aus. Diese finden Sie bei der Klassifizierung von Rauchentwicklung und Brandverhalten vor. Die höchste Stufe der europäischen Klasse wird als B-s1d0 bezeichnet. Nach der europäischen Norm muss ein schwer entflammbares Material der deutschen Bezeichnung B1 dann mindestens den Anforderungen der Baustoffklasse Cs3d2 entsprechen. Der Stoff muss frei von Rauchentwicklung sein. Er darf beim Abfallen nicht brennen.

Unterschiedliche Regelungen der Bundesländer

Ob ein bestimmtes Möbelstück von Ihnen verwendet werden kann, kommt auf den Standort des Projektes an. Die verschiedenen deutschen Bundesländer erteilen unterschiedliche Genehmigungen für dasselbe Material, weil sich die Prüfungen unterscheiden. Es kann deshalb vorkommen, dass Sie zum Beispiel in München eine Genehmigung erhalten, aber nicht in Flensburg. Der Brandschutzbeauftragte kann hier weiterhelfen.

Um die Brandschutzverordnung des jeweiligen Landes einhalten zu können, wird aus Sicherheitsgründen empfohlen, den Standard für schwer entflammbares Material bei Projekten zu verwenden, die für öffentliche Veranstaltungen vorgesehen sind. Das betrifft zum Beispiel Ausstattungen für Messehallen, öffentliche Einrichtungen oder Events. Dieses Material muss zumindest schwer entflammbar (B1) sein. Es besteht eine strikte Nachweispflicht der Hersteller. Diese haben sich verpflichtet per Zertifikat nachzuweisen, dass es sich um schwer entflammbares Material handelt.

Nicht brennbare Baustoffe

Beim Hausbau stehen leicht entflammbare Stoffe nicht zur Verfügung. Wenn ein Gebäude brennt, kann jede Minute kostbar sein. Brände, die sich schnell ausbreiten, machen es der Feuerwehr schwer bis unmöglich, einen Brand zu löschen. Die Geschwindigkeit einer Brandausbreitung hängt immer vom verbauten Material im Inneren des Hauses ab. Während manche verwendeten Stoffe überhaupt nicht brennbar sind, erweisen sich andere in ihrem Brandverhalten als leicht entflammbar. Hier kommt wieder die gesetzliche Verwendung der Baustoffklasse nach DIN 4120 zum Einsatz.

Nicht brennbare Stoffe gehören der Baustoffklasse A an, ein brennbarer Stoff wird in der Baustoffklasse B gelistet. Abstufungen innerhalb der Bauklassen erlauben eine fast unbeschränkte Verwendung im Hausbau von Material der Klassen A1, A2. Auch die Klasse B1, die für schwer entflammbares Material steht, gehört dazu. Wogegen für die Klassen B2 und B3 besondere Vorschriften zu beachten sind. Es muss ein Spezial-Anstrich zum Schutz aufgetragen werden.

Zu den nicht brennbare Baustoffe (ohne besonderen Nachweis der Nichtbrennbarkeit) gehören fast alle mineralischen Stoffe:
  • Steinzeug
  • Schaumglas
  • Stahl
  • Beton
  • Kies
  • Sand
  • Ton
Material das nicht brennbar ist, jedoch brennbare Anteile organischer Art besitzt, gehört der Klasse A2 an und erhält eine Kennzeichnung durch ein amtliches Prüfzeichen. Dazu gehören Leichtbeton mit organischen Bestandteilen und verschiedene Gipsfaser- und Gipskartonplatten.

Leicht brennbare Stoffe

Die Baustoffklasse B unterscheidet drei Klassen von brennbarem Material. Diese werden in B1 – schwer entflammbarer Stoff, B2 – normal entflammbarer Stoff, und B3 – leicht entflammbarer Stoff, unterteilt.

B1-Stoffe
zeichnen sich durch eine selbstlöschende Wirkung aus (zum Beispiel Platten aus Mineralien, Glasfaser- und Gipskarton, Kunststoffe, Korkerzeugnisse).

B2-Stoffe
lassen sich durch Zündquellen in Brand setzen und können weiterbrennen (zum Beispiel Dachpappe, Kunststoffe, Fußbodenbeläge, Holzböden).

B3-Stoffe brennen steigender Geschwindigkeit weiter, ohne dass sie eine zusätzliche Zufuhr von Wärme benötigen (zum Beispiel Stroh, nicht behandelte Schafwolle, bestimmte Holzfußböden). B3 birgt das höchste Brandrisiko. Diese Stoffe dürfen beim Hausbau nicht verwendet werden.

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Wo werden schwer entflammbare Materialien eingesetzt?

Die Brandschutzverordnung gibt den Einsatz von B1 Stoffen nach DIN 4102 genau vor. So sind diese schwer entflammbaren Stoffe in sämtlichen öffentlichen Bereichen, die durch Brände besonders gefährdet sind, vorgeschrieben. Dazu gehören Gaststätten, Messehallen, Hotels, Museen, Theater, Kindergärten, Schulen und sonstige öffentliche Gebäude. Die Brandverhütungsmaßnahmen nach der Versammlungsstätten-Verordnung für Sonderbauten sehen mindestens B1 Ausstattungen vor. Für Ausschmückungen, die in Fluren und Treppenhäusern vorgenommen werden, muss nicht brennbares Material verwendet werden. Die Dekoration muss unmittelbar an Ausstattung, Decke oder Wand angebracht sein. Nur wenn sie einen Mindestabstand von 2,5 Metern zum Fußboden aufweist, ist sie hängend zulässig. Echte Pflanzen-Deko darf so lange im Raum bleiben, solange sie frisch ist.

Szeneflächen oder Bühnen, die einen automatische Feuerlöschanlage installiert haben, dürfen normal entflammbare Materialien verwenden.

Bricht in so einem Gebäude ein Feuer aus, wäre eine schnelle Ausbreitung des Brandes durch alle Textilgewebe möglich, die hochgradig entflammbar sind. Die schwer entflammbaren Stoffe glimmen und schmelzen im Vergleich und verhalten sich selbstlöschend. Das wiederum ermöglicht ein sicheres Verlassen eines Gebäudes, wenn die Zeit knapp wird. Natürlich eignet sich so ein Material auch in jedem Privathaushalt. Sie erhalten in B1 Qualität Teppiche, Gardinen, Vorhänge und andere Deko- oder Bezugsstoffe.

Die schwere Entflammbarkeit erreichen Hersteller durch:

Spezialfasern
Imprägnierung

Bei speziellen Fasern erweist es sich als äußerst vorteilhaft, dass der Stoff den Flammenschutz nicht verliert, wenn er gewaschen wird. Imprägnierter Stoff, der meistens aus Baumwolle besteht, hat diesen Vorteil nicht. Um als B1 Dekostoff in einem öffentlichen Gebäude eingesetzt werden zu können, kann der Stoff nur nachträglich imprägniert werden.

Eine Imprägnierung geht beim Waschen verloren. Sie verträgt keine Feuchtigkeit. Aber auch durch Altern des Stoffes verschwindet eine Imprägnierung langsam wieder. Die B1 Imprägnierung muss dann erneut vorgenommen werden.

Ist es möglich, jeden Werkstoff oder Bezugsstoff in schwer entflammbares Material B1 zu verwandeln?

Im nicht brennbaren Bereich wird es immens schwierig, Möbel aus anderen Stoffen als Metall, Stein oder Glas zu finden. Deshalb gilt bei öffentlichen Bereichen meistens die Anforderung für schwer entflammbar. Aktuell ist Holz ein sehr gefragter Werkstoff bei Inneneinrichtungen, gilt jedoch als ungeeignet. Denn Holz zeichnet sich durch hohe Brennbarkeit aus.

Das Verhalten eines Möbelstückes bei einem Brand kann nur beurteilt werden, wenn alle anderen Materialien im Verbund berücksichtigt werden. Ein Möbel wird nicht automatisch schwer entflammbar, wenn ein Bezug mit einem B1 Zertifikat eingesetzt wird, das den Normen von DIN 4102 entspricht. Trotzdem besteht eine Füllung der Polster unter Umständen immer noch aus Schaumstoff.

Nur wenn alle Teile eines Möbelstückes aus schwer entflammbaren Materialien gefertigt sind, kann das Möbel insgesamt als schwer entflammbares Möbelstück bezeichnet werden. Ein Möbel wird zu B1, wenn es die Ausbreitung des Brandes verhindert oder zumindest erschwert.

Ein STATTURA Projekt – ist Leder schwer entflammbar oder kann es schwer entflammbar gemacht werden?


Bezugsstoffe der Klasse B1 besitzen die Eigenschaft, sich nur schwer bei natürlichen Temperaturen zu entzünden. Zugelassene Institute prüfen dieses Material und vergeben danach die Einstufung und ein Zertifikat. Erhält der Stoff die Klasse B1, darf er als schwer entflammbar betrachtet werden. Doch leider eignen sich nicht alle Stoffe für ein B1 Zertifikat.

Echtes Leder wirkt wunderschön und sieht edel aus. Es hat jedoch auch seinen Preis. Kunstleder besteht, wie der Name bereits verrät, nicht aus natürlichem Material und gilt als gut brennbar. Das wiederum bedeutet – Kunstleder kann für die Anforderungen einer Innenausstattung im Bereich B1 nicht verwendet werden. Auch nicht, wenn es speziell behandelt wird.

Letztendlich müssen Möbel aus furniertem Echtholz und ein Bezug aus Leder als Einheit die strengen Brandschutzvorschriften für Aufenthaltsräume erfüllen. Vor allem im Bereich von Rettungs- und Fluchtwegen. Eine Kombination aus Holz und Leder darf einen möglichen Brand nicht beschleunigen, sondern muss ihm entgegenwirken.

STATTURA hat bei der Ausführung eines Projektes zur Ausstattung einer Kantine und Lounge herausgefunden, dass Echtleder durch spezielle Verfahren so behandelt werden kann, dass es ein B1 Zertifikat erhält und ohne Bedenken für Aufenthaltsräume und in Bereichen von Fluchtwegen zum Einsatz kommen kann.
  1. Leder der Brandstoffklasse B1

    Es wird echtes Leder aus der Flugzeugindustrie als Bezugsstoff mit B1 Zertifikat verwendet.

  2. Nicht brennbare Sperrschicht in der Polsterung

    Es ist möglich, zwischen einem Bezugsstoff und der brennbaren Polsterung eine Sperrschicht einzuarbeiten, die nicht brennbar ist. Besser ist es natürlich, gleich eine Polsterung zu verwenden, die schwer entflammbar ist.

  3. B1 Holz

    Es gibt bereits Hersteller, die Holz tatsächlich so behandeln können, dass sie den Brandschutzanforderungen der Kategorie B1 entsprechen. Diese Behandlung ist von außen kaum zu erkennen. Durch die Behandlung mit bestimmten Substanzen erhält das Holz brandhemmende Eigenschaften und lässt sich zum Möbelbau verwenden, weil es sein Brandverhalten verändert hat. Nach dem Zusammenbau nochmals mit einem B1 Lack gestrichen, entsprechen auch Möbel aus furniertem Echtholz der Klasse B1.

Durch eine Auswahl von Materialien, die nicht den Brandschutzvorschriften entsprechen, entsteht die Gefahr von hohen Brandlasten. Diese können jedoch mit der Einhaltung dieser Vorschriften auf einfache Art und Weise vermieden werden. Leider ist es manchmal nicht so ganz einfach die passenden Materialien zum Einsatz zu bringen, die sich der Bauherr wünscht.

Denn ein umfassend nicht brennbares Material (Baustoffklasse A) eignet sich meistens nicht für die Herstellung von Mobiliar. Das Material oder der Baustoff muss deshalb zumindest schwer entflammbar (Baustoffklasse B1) sein, um das Brandrisiko zu minimieren. Wenn Sie mehr über unsere Arbeit erfahren möchten oder Fragen an uns haben, stehen Ihnen die Projektleiter von STATTURA gerne zur Verfügung. Schreiben Sie uns einfach unverbindlich oder nehmen Sie telefonisch Kontakt mit uns auf.